AGBs der WK IT Consultants und WK IT Services


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
wk-it-consultants GmbH

1. Geltung der Bedingungen 

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 

2. Angebot 

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind, oder die Ware zum Versand bereit gestellt wird. 
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. 

3. Preise 

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager Hamburg, oder - bei Direktversand - ab Ort der Speditionsübergabe. 
3.2 Zu den Preisen kommen regelmäßig Versandkosten, und nach Käuferwunsch auch Versicherung. 
3.3 Alle Preise, sowohl die am Telefon, als auch die im gesamten Web Auftritt genannten Preise verstehen sich netto/netto, und inkl. 19% USt. 
3.4 Alle Preise sind - soweit nicht anders erwähnt - in Euro. 

4. Liefer- und Leistungszeit 

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. 
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. 

5. Versand und Gefahrübergang 

5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. 
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendungen unser Lager - bei Direktversand den des Lagerpartners - verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer über. 
5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers. 

6. Gewährleistung und Haftung 

6.1. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen gegenüber der dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Klienten, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Bei Wiederverkäufern gelten die im Fachhändlervertrag getroffenen Bestimmungen, soweit ein solcher besteht. 
6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder an den Artikeln Aufkleber entfernt, die der Identifikation von Garantieleistungen dienen, entfällt jede Gewährleistung. 
6.3. Für die von uns gelieferten Waren leisten wir Gewähr für die Dauer von 6 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes (Ziffer 5). Abweichende Gewährleistungszeiten werden in der Garantiekarte genannt. Haftung des Verkäufers für Schäden und Vermögensverluste, die z.B.: aus der Verwendung eines Programms entstanden sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers zurückzuführen. Der Käufer ist alleinverantwortlich für die korrekte Lagerung und den korrekten Einsatz der gelieferten Ware.
6.4. Die Gewährleistung des Verkäufers beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Verwendung dieser AGB im kaufmännischen Verkehr ist der Verkäufer außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache in unseren Verantwortungsbereich. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Verkäufer oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Klient nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Klienten auf Ersatz eines unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung unsererseits zurückzuführen. Im Falle eines behaupteten Mangels können wir nach unserer Wahl verlangen, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird. b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Service-Techniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. 
6.5 Zeigt der Käufer einen Mangel an einem unserer Produkte an und stellt sich bei dessen Überprüfung durch uns bzw. durch den Hersteller heraus, dass dieses frei von der Gewährleistung unterliegenden Mängel ist, hat der Käufer die uns durch die unbegründete Mängelanzeige entstandenen Prüf- und Testkosten einschl. evtl. entstandener Frachtkosten zu erstatten. 
6.6 Über die vorstehend geregelten Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatz jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Verletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. 
6.7 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. 
6.8 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 
6.9 Folgende Vereinbarung wird mit dem Käufer explizit getroffen: "Bei einem Defekt trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung zum Verkäufer, dafür übernimmt die wk-it consultants GmbH die Kosten der Sendung an den Käufer für den Rücktransport." 

7. Retouren 

7.1 Alle Rücklieferungen vom Käufer an uns haben unter einer RMA-Nummer (Rückgabe Mangelhafter Artikel ) zu erfolgen. Hierzu hat der Käufer bei jeder beabsichtigten Rücklieferung (auch bei behaupteter Gewährleistung) eine RMA-Nummer vorab von uns einzuholen und diese als deutlich sichtbare Aufschrift auf der Außenseite des Rücklieferungspakets sowie auf den Frachtpapieren anzugeben. Rücksendungen ohne solche RMA-Nummer können von uns nicht bearbeitet, sondern müssen den Käufer auf dessen Kosten zurückgeschickt werden. Rücksendungen ohne RMA-Nummer führen zu keinem Annahmeverzug. 
7.2 Die Auszahlung einer Gutschrift erfolgt nach Wahl des Käufers: als Warengutschrift, als Auszahlung per Überweisung oder Scheck. 
7.3 Bei einer Retoure oder bei einem Defekt der zur Wandlung führt, ist die komplette Ware zurückzugeben. Dies beinhaltet sowohl alle Kabel, Handbücher, Datenträger als auch die Verpackung. Bei Fehlen eines der Teile sind wir berechtigt, einen pauschalen Einbehalt von 20% des Kaufpreises von der erteilten Gutschrift abzuziehen. Weist der Käufer einen geringen Schaden nach, so ist dieser anzusetzen, jedoch immer zzgl. einer Bearbeitungspauschale von Euro 30,-. 

8. Eigentumsvorbehalt 

8.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Neuforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum (Vorbehaltsware). 
8.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. 
8.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert. 
8.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 8.6 auch tatsächlich auf uns übergehen: 
8.5 Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit unserem Widerruf infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. 
8.6 a) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. b) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu. c) Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung an. 
8.7 Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers und nach unserer ausdrücklichen Mahnung. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. 
8.8 Übersteigt der Facturenwert der für uns bestehenden Sicherheit unsere sämtliche Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten) um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. 
8.9 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. 
8.10 Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. 
8.11 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die übrigen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns, in Höhe des Facturenwertes der Ware ab. 
8.12 Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. 

9. Zahlung 

9.1 Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Nachnahme, Ersatzweise bei Abholung durch Barzahlung fällig, bei Rechnungskunden sofort nach Lieferung zahlbar. 
9.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 
9.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Mahngebühren und Zinsen in banküblicher Höhe der jeweiligen Bankzinsen zu berechnen. 
9.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 
9.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. 

10. Schutz und Urheberrechte 

10.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten. 
10.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff. 6.4 entsprechend. 
10.3 Von uns zur Verfügung gestellten Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizens bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale eine auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen. 

11. Export 

11.1 Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. 
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Internationalen Kaufgesetze wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

12.1 Erfüllungsort ist Hamburg. 
12.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Hamburg. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 ABGG ist Gerichtsstand ausschließlich Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. 
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und des E-KAG wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

13. Teilnichtigkeit 

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so anzulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken. 

Aktuelle Überarbeitung im Februar 2007